
(pressebox) Karlsruhe, 17.04.2014 - Für eigenen Inhalt, also alles das, was man selbst ins Netz stellt, hochlädt, formuliert etc. haftet man uneingeschränkt. Das leuchtet den meisten sicherlich auch ein. Dass man als so genannter Störer auch für fremden Inhalt haften kann (und das gar nicht so
[…] mehr