Berlin - Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war, sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) offenbar erhebliche Risiken für Bundespolizisten, die weiter solche Zurückweisungen […] mehr

Kommentare

1Pontius05. Juni 2025
Aber sie handeln doch nur nach Dienstanweisung - hat ihr oberster Dienstherr bestätigt. Nur hat der sich halt schon mehrfach juristisch "geirrt"