Berlin - Mit Blick auf die Überprüfung von AfD-Mitgliedern in der Polizei fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern. "Die Ankündigung der Innenminister, dies im Juni auch zum Thema bei der Innenministerkonferenz zu machen, halte ich für absolut […] mehr

Kommentare

6FichtenMoped03. Mai 2025
@5 : Gerne doch :-) Was meinst du wie viele Steine einem Leute aus der Verwaltung in den Weg legen können? Ich möchte dem nicht ausgesetzt sein. Und für Bürger mit Migrationshintergrund wird der Weg zum Amt dann ein Spießrutenlauf.
5Sonnenwende03. Mai 2025
@3 Ja, das betrifft die Polizei und in der News geht es ja auch explizit um die Polizei. Aber ich meinte dass mehr allgemein. Es gibt ja auch Beamte in anderen staatlichen Institutionen, in der Verwaltung zum Beispiel. Bei den Lehrern möchte ich auch keine AfD Mitglieder sehen, da ist es mir auch klar. Gut, wenn ich mir das jetzt alles so überlege, muss ich dir zustimmen. Vielen Dank für deine Hilfestellung. Empfinde ich gerade als sehr erleichternd.
4nadine211303. Mai 2025
@3 : Du siehst das völlig richtig.
3FichtenMoped03. Mai 2025
@2 : Kleine Hilfestellung: Jemand, der die demokratische Grundordnung schützen soll, ist in einer Partei, oder unterstützt diese, die die demokratische Grundordnung nicht akzeptiert und abschaffen möchte. Dabei hat er Zugang zu Waffen, Schusswaffen, Schutzausrüstung und ist im Kamof geschult. Solche Personen dürfen/wollen mE den Staat, den sie ablehnen, nicht schützen.
2Sonnenwende03. Mai 2025
Ich bin da hin und hergerissen. Einerseits möchte ich nicht, dass Verfassungsfeinde bei der Polizei arbeiten können und hätte auch kein Vertrauen. Andererseits kommt das ja einem Berufsverbot wegen Parteizugehörigkeit gleich. Oder ist man mit dieser Sichtweise demokratisch gesehen schon wieder zu großzügig? Ach ich weiß auch nicht. Zumindest darf man da nichts übers Knie brechen, aber da die AfD ohnehin klagen wird, hat man ja noch ein bisschen Zeit für diese Entscheidungen.
1Polarlichter03. Mai 2025
Sollte man nicht erst ein Verbotsverfahren durchziehen und abschließen?