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: Das ist doch keine Meinung, das ist objektiv schlicht falsch! Wenn der Verfassungsschutz einen Verein/eine Partei beobachtet, dass hat er Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit, sonst wäre es ein Verdachtsfall. Und diese Beweise wird er auch gerichtlich vorlegen müssen, in diesem Fall ganz sicher.