Als gelernter Anwalt sollte Gauweiler wissen, daß er da Blödsinn redet. Die Straftat Verrat von Dienstgeheimnissen wurde von Friedrich begangen. Friedrich hat öffentlich gestanden. Dafür jetzt jemand anderen verantwortlich zu machen, würde Gauweiler in einem Straprozeß, in dem er Friedrich anwaltlich vertritt, die Zulassung kosten. @
2: Der Geheimnisverrat ist sicher, die Strafvereitlung noch lange nicht.