(lifepr) Düsseldorf, 29.07.2015 - Gänsehaltung in einem reinen Wohngebiet ist nicht zulässig. Im jetzt entschiedenen Fall hielten die Eheleute auf ihrem rund 1.000 qm großen Grundstück seit vielen Jahren immer wieder unterschiedliche Kleintiere. Aufgrund von Nachbarbeschwerden gab die Stadt ihnen ...