Berlin (dts) - Die 92-jährige Helma M. wird sich wegen der Beihilfe zum 260.000-fachen Mord im Vernichtungslager Auschwitz vor Gericht verantworten müssen: Ein Gutachter hat die Frau, die in einem Seniorenheim lebt, nach Informationen der "Welt" für eingeschränkt verhandlungsfähig erklärt. Demnach […] mehr

Kommentare

10Joey05. Februar 2016
Ich bin ja auch sehr dafür, daß die damaligen Täter streng bestraft werden, egal wie alt sie heute sind. Aber ich wäre dafür, sich erst einmal um die großen Räder zu kümmern. Ich denke mal, daß viele der kleinen Rädchen damals nicht mitgemacht haben, weil sie es so toll fanden, sondern weil sie ansonsten selbst Strafen hätten fürchten müssen. Natürlich sind sie mitschuld, aber wenn einer es nicht gemacht hätte, hätte es ein anderer gemacht. Wie viel Schuld in % hat da wohl ein kleiner Funker?
9Faroul04. Februar 2016
@8 : Naja, es kann ja durchaus sein, daß aus irgendeinem verstaubten Archiv noch Unterlagen hervorkamen, aus denen man jetzt rausbekam, daß die alte Frau da mal gearbeitet hat. Ändert aber m.E. nichts an der Tatsache, daß wir aktuell wirklich wichtigere Themen haben, mit denen sich Gerichte u.ä. befassen sollten als die Verfolgung von über 90-jährigen Verbrechern, deren Verbrechen über 70 Jahre zurückliegen.
8ichwarsnicht04. Februar 2016
Ihr habt alle Recht. Wir schreiben das Jahr 2016 und jetzt fällt es denen ein, eine so alte Frau vor Gericht zu zerren. Hatten doch lange genug Zeit.
7uahh04. Februar 2016
@ 5 und 6 Ich auch !
6k41773104. Februar 2016
@5 Danke. Du bringst es auf den Punkt. Genau so sehe ich es auch.
5Faroul04. Februar 2016
@3 : Ja, aber... diese Frau ist jetzt laut Gutachten in der Lage, 2-3mal die Woche 1 Std. den Verhandlungen folgen zu können. Wenn es also zu einer Verurteilung kommt, was dann? Ein "klassischer" Gefängnisaufenthalt scheint mir nicht möglich, und Haus- bzw. Heimarrest wird sie jetzt schon (gesundheitlich bedingt) größtenteils haben. Was da passiert ist, war mehr als schlimm, aber nach über 70 Jahren empfinde auch ich sowas eher als Verschwendung.
4k41773104. Februar 2016
@3 das ist richtig. Ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, das man sich die hohen Prozesskosten sparen kann, da die Frau ohnehin nicht mehr lange unter uns ist. Es sei denn sie wird jenseits der 100 Jahre alt......was ja eher unwahrscheinlich ist.
3kussi04. Februar 2016
@2 Unter den Opfern waren bestimmt such 92- jährige dabei, auf diese wurde auch keine Rücksicht genommen.
2k41773104. Februar 2016
Muss man eine 92-jährige noch vor Gericht zerren??? Ich denke, auch sie dürfte mittlerweile verstanden haben, dass sie damals Mist gemacht hat.... Ich denke, das Geld kann man sparen...
1uahh04. Februar 2016
Geldverschwendung.