(lifepr) Berlin, 27.08.2014 - Am 29. Juli 2014 ist das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten und findet seine Grundlage in § 271a BGB. Das Gesetz regelt Vereinbarungen über Fristen der Bezahlung, Überprüfung und Abnahme von Leistungen. Es gilt für ...