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2: Na, DAS hatte das BVerfG ja schon festgestellt. Jetzt isses zwar geändert, aber die Vorgaben des Gerichts sind keinen Meter erfüllt. Da wird's die nächsten Klagen geben. Bis das BVerfG nicht mal ne Wahl in Bausch & Bogen für ungültig erklärt, wird sich der Rechtsbruch auch nicht ändern.