Leipzig (dpa) - Die Bundestagsverwaltung muss nicht offenlegen, welche Abgeordneten sich besonders teures Büromaterial auf Staatskosten bestellt haben. Personen- und mandatsbezogene Informationen seien geschützt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 7 C 19.12 und 7 C ...

Kommentare

(6) M3Y3R · 28. November 2014
12.000 Euro für Büromaterial pro Abgeordneten? Menschenskinder! So viel benötige ich ja noch nicht mal in 10 Jahren Büroarbeit... Wenn jeder dieser Abgeordneten auch nur ein Viertel zur Verfügung hätte, wäre dies vollkommend ausreichend! Immerhin wären das noch 3.000 Euro...
(5) k275954 · 28. November 2014
ist schon wahnsinn was die regierung sich erlaubt wir können nicht mal die vollen kosten bei reperatur vom haus absetzen geschweige benzingeld armes deuschland
(4) galli · 28. November 2014
@3 Nicht nur Jahreseinkommen eines Hilfsarbeiters
(3) Layza · 28. November 2014
Die dürfen das Jahreseinkommen eines Hilfsarbeiters mal eben für "Stifte" ausgeben. *Mundoffensteh* Wir bringen unseren Kindern bei, daß man nicht mehr ausgeben kann/darf als man verdient, aber als Staat ist das total normal jedes Jahr noch mehr Schulden zu machen.
(2) marines · 27. November 2014
Stand eigentlich auch irgendwo geschrieben, das ALLE Parlamentarier das Geld jedes Jahr voll ausschöpfen.
(1) galli · 27. November 2014
12 000 Euro pro Jahr .Irre.So wird mit unseren Steuergeldern umgegangen
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News