Leipzig (dpa) - Die Bundestagsverwaltung muss nicht offenlegen, welche Abgeordneten sich besonders teures Büromaterial auf Staatskosten bestellt haben. Personen- und mandatsbezogene Informationen seien geschützt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 7 C 19.12 und 7 C ...