(lifepr) Düsseldorf, 24.10.2016 - Die ernsthafte und nachhaltige Bedrohung eines Vorgesetzten rechtfertigt eine fristlose Kündigung! In einem beispielhaften Fall warf ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer vor, dass der dringende Verdacht bestehe, dass dieser seinen Vorgesetzten in einem Telefonat ...