(lifepr) Düsseldorf, 30.04.2014 - Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund eines Fahrradunfalls, die zu einer langfristigen Sportunfähigkeit führen, erlauben laut ARAG die außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages. Im zugrunde liegenden Fall unterschrieb eine Frau am 31.05.2010 ...