@
2: Die Sauerlandgruppe wurde NICHT per Datenvorratsspeicherung enttarnt. Das kannste schon daran erkennen, daß dann jeder einzelne Strafverteidiger Revision einlegt hätte wg. unerlaubter Beweismittelerhebung. edit @
4: Ja, allerding weist @
1 schon richtig drauf hin, daß VDS schon gemacht wurde, BEVOR es "legal" war.