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: Volle Zustimmung. "wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge" - ich glaube, das war in beiden Fällen dabei. Dass es in einem Fall länger gedauert hat, spielt für das "Ergebnis" keine Rolle. Und nur, weil man in einem Fall nicht nachweisen konnte, wer getötet hat, da würde ich doch sagen: mitgefangen, mitgehangen. Oder hat einer von denen versucht, seine Kumpels von der Tat abzuhalten? Nein, sie zeigen den Verwandten des Toten sogar noch den Stinkefinger.