Wels (dpa) - «Ich bin der Meinung, dass nicht jede Tragödie ein Verbrechen ist und nicht jedes Opfer einen Täter hat», sagte die Anwältin des Deutschen, der in Österreich wegen gefährlicher Drohung gegen eine Ärztin angeklagt war. Das Landgericht Wels folgte weitgehend dieser Argumentation. Es […] mehr

Kommentare

9oells09. April 2025
@7 Im Prinzip stimme ich Dir zu, aber die Anklage lautete offenbar, dass der Angeklagte die Ärztin durch seine Drohschreiben in den Tod getrieben habe - von diesem wurde er freigesprochen, weil nicht zweifelsfrei nachweisbar. Soweit ich weiß, kann ein Richter in einem Prozess nur die Tat bestrafen, die angeklagt. Ob und in welchem Ausmaß der Inhalt der "Droh-Mails" strafbar war, weiß ich nicht. Generell bin ich aber der Meinung, dass Drohungen immer strafbar sein sollten.
8nonam09. April 2025
@7 aber, um in deinem beispiel zu bleiben, zumindest eine verurteilung welche klar stellt, dass auch mittäter verantwortung tragen; und das vermisse ich hier; somit ist jetzt nur klar, dass man ja solange jemanden ungestraft mobben kann, solange es in der gruppe macht;
7oells09. April 2025
@5 Der Vergleich hinkt etwas, meinst Du nicht auch? Um im Bild zu bleiben: ein Mensch wird mit Schußwaffen ermordet, geschossen haben mehrere Personen und "erwischt" wird nur die Person, die nachweislich "nur" in den Oberschenkel getroffen hat, während es auch Schüsse in Kopf und Brust gab. Natürlich ist der "Oberschenkel-Schütze" zu bestrafen, aber der Nachweis, dass sein Schuss ursächlich für den Tod des Opfers war, dürfte nur schwer gelingen. Also Verurteilung "nur" wegen Körperverletzung.
6suse9909. April 2025
"Er und seine Anwälte bestritten jedoch, dass sich Kellermayr durch seine E-Mails und Twitter-Nachrichten bedroht gefühlt habe. " Wie praktisch, dass sie nicht mehr sagen kann, wie sie sich gefühlt hat. Wenn Angst erst einmal da ist, reicht oft ein kleinster Auslöser um das Fass zum Überlaufen zu bringen.
5slowhand09. April 2025
@ 4 >> schon eine Art Bauernopfer, weil man ihn als Absender von Droh-Mails identifiziert hat, während die anderen unerkannt blieben. << Also sollte man Raser oder Mörder die erwischt werden auch nicht verurteilen weil Andere auch unerkannt bleiben? Merkwürdiges Rechtsverständnis.
4oells09. April 2025
Ich kenne den Inhalt der "Droh-Mails" nicht und ob bzw. in welchem Ausmaß dieser strafbar war. Eine Kausalität zum Suizid nachzuweisen dürfte schwierig sein, zumal es ja offenbar Mails mit weitaus bedrohlicherm Inhalt gegeben hat. Dann wäre die Verurteilung des Angeklagten schon eine Art Bauernopfer, weil man ihn als Absender von Droh-Mails identifiziert hat, während die anderen unerkannt blieben.
3slowhand09. April 2025
>> «Realitätsbezug war nicht ihre Stärke», sagte der Angeklagte. << Keine Einsicht, keine Reue, unfassbar.
2ticktack09. April 2025
Es ist schon erschreckend, mit welcher bestialischen Brutalität ein Teil der Impfverweigerer Ihren Ego-Tripp durchsetzen wollten. Dennoch muss ich leider der Skepsis von @1 zustimmen.
1Pontius09. April 2025
Ehrlicherweise würde mich eine hohe Haftstrafe überraschen, denn der Beweis der Auswirkungen auf den Suizid bleibt sehr schwierig.