Garmisch-Partenkirchen (dpa) - Der Veranstalter des Zugspitz-Laufes 2008 ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sah am Dienstag keine Anhaltspunkte dafür, dass der 54-jährige Peter Krinninger den Tod von zwei Teilnehmern verursachte und […] mehr

Kommentare

4k30495601. Dezember 2009
Das Urteil IST vollkomen in Ordnung, denn der Veranstalter hat auf den Wetterumschwung und die Kälte hingewiesen! Der Rest liegt in der Verantwortung der Sportler, die hätten ja auch abbrechen können - es heißt nicht umsonst Extremlauf! Ich will in D. keine amerikanischen Verhältnisse, wo man die eigene Blödheit anderen anhängen kann, so nachdem Motto, der hat auf mich nicht aufgepasst! @1 : Der Veranstalter hat die beiden ja nicht selbst umgebracht, sondern es war ja eigentlich das Wetter schuld
3tobias7801. Dezember 2009
Ich finde das Urteil so in Ordnung.Ich bin selbst Läufer und sehe es genau so.Der Zugsp.Lauf ist ein Extrem Lauf u.jeder der da mitmacht sollte sich der Gefahr bewußt sein.Desweiteren sterben jedes Jahr bei irgendwelchen Läufen Menschen nur da wurde es gepusht .Und wer seine Grenze nicht kennt oder irogniert der bekommt die Quittung
2franke0101. Dezember 2009
Man hat als Sportler immer eine gewisse Eigenverantwortung. Die Leute sind mit kurzen Hosen angetreten und wussten ganz genau auf welche Extremsituation sie sich einlassen. Du kannst in D auch niemanden verklagen, wenn ein Alkoholsüchtiger an seiner Sucht stirbt, weil ihn niemand gezwungen hat damit aufzuhören.
1tibi3801. Dezember 2009
Also 2 Tote machen 13500 Euros. Wenn er Schuld hatte, dann ist das definitiv zu wenig. Also was sich so manche Richter einfallen lassen