Straßburg (dpa) - Im Verfahren um eine «Koranschändung» hat das Straßburger Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Er habe nicht zum Rassenhass anstiften wollen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der 30-Jährige Franzose hatte aus «Lust an der Provokation» Seiten eines Korans ...