Freiburg (dpa) - Im ersten Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg ist ein 41 Jahre alter Deutscher zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg Sicherungsverwahrung und die Zahlung einer Geldstrafe von 12.500 Euro an. Der Mann hatte ...

Kommentare

(6) k293295 · 19. April 2018
@5: Vielen Dank für die Recherche bzw. den Link! Dieses Schmerzensgeld ist der einzige Haken am Urteil, denn ein ausgeurteiltes Schmerzensgeld verhindert Ansprüche des Opfers nach OEG (Opferentschädogungsgesetz). hinter den 12.500 € wird der Junge noch als Erwachsener herlaufen müssen, aber Vater Staat braucht ihm keine Rente und auch keine Therapie zu zahlen.
(5) thrasea · 19. April 2018
@4 Volltreffer! Laut Lokalpresse handelt es sich bei den 12.500 Euro nicht um eine Geldstrafe, sondern um Schadenersatz, den der Täter an das Opfer zahlen muss. <link> In der Pressemitteilung des Landgerichts werden die 12.500 Euro leider nicht genannt. Das Urteil ist auch noch nicht im Internet einsehbar.
(4) kutty · 19. April 2018
ach seit es es kaum noch Korrekturleser gibt, traue ich auch der dpa so einen Lapsus zu, aber ich weiß es natürlich nicht, war nur ne Vermutung, dass es evtl. ugs als "Geldstrafe" geschrieben wurde
(3) Troll · 19. April 2018
@2 Ein Schmerzensgeld ist dann aber keine Geldstrafe. Das kann entweder als Auflage aufgegeben werden oder ansonsten zivilrechtlich gefordert werden. Dann würde der Junge auch das Geld kriegen. Aber in diesen News steht eindeutig, daß die Zahlung eine Geldstrafe ist (wobei nicht gesagt wird, wieviele Tagessätze es sind). Also wenn das wirklich ein Schmerzensgeld sein sollte, wie du vermutest, wäre das sehr schludrig geschrieben. Und das wäre untypisch für die DPA.
(2) kutty · 19. April 2018
Schmerzensgeld für den Jungen??? könnte ich mir vorstellen
(1) Troll · 19. April 2018
10 Jahre finde ich durchaus angemessen (2 Jahre ist ja Mindeststrafe und mehrfach an einem Kind sollte schon deutlich härter bestraft werden). Aber ich verstehe hier nicht, was Geldstrafe von 12500 heißen soll. Das geht strafrechtlich nicht. Man kann für eine Sache nur entweder zu einer Geldstrafe oder zu einer Haftstrafe verurteilt werden, aber nicht zu beidem. Ein gemischtes Strafmaß gibt es nicht.
 
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