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2 Ein Schmerzensgeld ist dann aber keine Geldstrafe. Das kann entweder als Auflage aufgegeben werden oder ansonsten zivilrechtlich gefordert werden. Dann würde der Junge auch das Geld kriegen. Aber in diesen News steht eindeutig, daß die Zahlung eine Geldstrafe ist (wobei nicht gesagt wird, wieviele Tagessätze es sind). Also wenn das wirklich ein Schmerzensgeld sein sollte, wie du vermutest, wäre das sehr schludrig geschrieben. Und das wäre untypisch für die DPA.