Berlin (dpa) - Gegen den Ehemann, der in Berlin-Kreuzberg seine Frau erstochen und zerstückelt hat, will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich Haftbefehl wegen Totschlags beantragen. Mordmerkmale wie etwa Heimtücke seien bislang nicht zu erkennen, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Die 30- ...

Kommentare

(11) BranVan · 05. Juni 2012
@10 Warten wir doch erstmal die Klageerhebung ab. Bisher gibt es nur einen Haftbefehl wegen Totschlags. Was sich genau in Kreuzberg abgespielt hat ist noch Teil der Ermittlungen und genaues wissen wir nicht. Ein 2erlei-Maß-Messen kann ich hier noch nicht erkennen. Wenn ein Urteil milder ausfallen sollte, weil er aufgrund seiner Herkunft und Kultur solche Taten eher rechtfertigt, dann haben wir einen schlimmen Fall von unverständlicher Rechtsverdrehuzng vor dem Du hier bereits warnst.
(10) Helene1234 · 05. Juni 2012
@5 Das die Kinder es mit angesehen haben,stand gestern in den ersten Berichten,und das in verschiedenen Quellen!! @6 das hat nichts mit Nazikeule zu tun! Mich nervt es langsam,das bei allem mit 2erlei Maß gemessen bzw. bestraft wird. Bei uns ist es ein heimtückischer Mord,bei denen aber nur Totschlag weil es ja um ihre Ehre ging? <link>
(9) BranVan · 05. Juni 2012
Die Vorwürfe der Kuscheljustiz für Migranten kommen mal wieder von den üblichen Verdächtigen. Nun gut. @4 Du glaubst doch nicht echt, dass ein Steuerhinterzieher (sehr oft Bewährung) lecihter bestraft wird als er hier. Das werden wegen Mord oder Totschlag etwas zwischen zehn und Lebenslänglich werden. @5 Wir werden sehen, ob es noch eine Mordanklage wird. Vom Herzempfinden her: Hoffentlich! Aber das haben Staatsanwälte und Richter zu entscheiden. Gott sei Dank nicht wir hier.
(8) k293295 · 05. Juni 2012
@3: Nein, Täterschutz geht NICHT vor Opferschutz. Opferschutz findet nur meist im Verborgenen statt, eben um die Opfer besser schützen zu können.Oder glaubst du, den Kindern ist mit ner Massendemo zu ihrer Solidarität geholfen? Welches Vergewaltigungs-/Mißbrauchsopfer will denn schon sein Foto durch die Stadt getragen sehen, mit der Schrift "Held(in)" drunter? @4: Der Quatsch-Vergleich mit der Steuerhinterziehung wird gerne angeführt, ist aber trotzdem FALSCH.
(7) Perlini · 05. Juni 2012
@1 Natürlich liegt es an der Herkunft, is doch dodal logisch. @3 Der Schutz dieses Täters besteht worin? @4 Welche Strafe hat denn der Täter in diesem Fall erhalten?
(6) 2fastHunter · 05. Juni 2012
@1: Das Problem bei einer Mordanklage ist zu beweisen, dass diese Tat auch geplant war. Sollte sich dann eine Handlung im Affekt herausstellen, dann kann er nicht wegen Mordes verurteilt werden. Daher lieber ersteinmal wegen Totschlags wegsperren und sehen, was die Ermittlungen ergeben. Da muss man auch nicht gleich mit der Nazikeule, pardon, mit Bevorzugung von Einwanderern daherkommen.
(5) k293295 · 05. Juni 2012
@1: Abregen, bitte! 1. steht nirgendwo geschrieben, daß die Kinder die Tötung ihrer Mutter mit ansahen. Sie waren "in der Wohnung" als die Polizei kam. 2. war ihr der Kerl schon als gewalttätig bekannt, darum KEINE Heimtücke, denn Heimtücke = Opfer war ARG- und wehrlos. 3. sehe ich das Mordmerkmal "grausam" sehr wohl erfüllt. Ob das ALLEIN ausreicht, weiß ich noch nicht. Niedrige Beweggründe? Werden wir sehen. Eifersucht ist keiner, "Ehre" schon. @2 *zustimm*
(4) vivanco1974 · 05. Juni 2012
Manchmal kann man die Justiz hier in Deutschland nicht verstehen, der Mann gehört für immer weggesperrt, so dass er das Tageslicht nicht mehr sieht. Wenn er ein paar tausend Euro gegenüber dem Fiskus nicht angegeben hätte, dann wäre er härter bestraft worden. @1: Was hat das mit der Herkunft zu tun bitte? Ich bin auch ein Migrant und es sollten alle gleich behandelt werden, wenn Sie sich nicht zügeln können.
(3) Gertrud · 05. Juni 2012
@1 ich versteh dich gut. heimtücke ist, wenn einer das langfristig plant. die meinen: es war im affekt. an einschätzung der tat und migrant liegt das nicht. die migranten begehen häufiger derartige delikte laut statistik. ansonsten stimmt was mit unserem recht nicht, siehe eduard zimmermann und sein "weisser ring". seit jahren geht täterschutz vor opferschutz. die kinder hier sind auch opfer. pfui deibel.
(2) tastenkoenig · 05. Juni 2012
Zunächst mal geht es doch nur um den Haftbefehl und nicht um die Anklage. Warum er letztlich in U-Haft sitzt, ist doch zweitrangig. Die Ermittlungen ergeben dann ja möglicherweise die notwendigen Mordmerkmale.
(1) Helene1234 · 05. Juni 2012
Das ist ein Witz!?Totschlag?Heimtücke nicht zu erkennen?Der Typ hat seine Frau regelrecht abgeschlachtet,vor den Augen der Kinder,sie zerstückelt und Teile vom Balkon geworfen... was kann heimtückischer sein?Oder liegt "die Einschätzung der Tat" an der Herkunft? Wieder so ein armer unverstandener Migrant...Sorry,aber ich raste aus,wenn ich das lese.Die armen Kinder die das mit ansehen mußten :-( @4 Alle Verbrecher gleich bestrafen,stimmt!!Migranten kriegen oft genug den "andere Sitten" Bonus..
 
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