München (dpa) - Er war wohl ein Zufallsopfer: Ein Mann ist in München von einer ihm völlig unbekannten Frau vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen worden. Er entkam nur knapp einem möglicherweise tödlichen Unfall - der einfahrende Zug konnte glücklicherweise noch rechtzeitig bremsen und kam etwa zehn […] mehr

Kommentare

19Photon29. April 2017
@18 : Ich habe ja auch nichts von "mildernden Umständen" geschrieben. Nur ist es mir persönlich letztlich egal, wie was ein Anwalt bei einem weichgespülten Richter geltend macht. Das einzig entscheidende ist doch, dass man so gut wie möglich verhindert, dass es wieder passiert. Dafür gäbe es diverse Möglichkeiten. Das Wegsperren ist eine durchaus wirksame Methode. Und nach 25 Jahren kann man ja mal einen Arzt in die Zelle schicken, der mal guckt, ob da noch immer Mordlust ist oder nicht mehr...
182fastHunter28. April 2017
@17 : Drogen oder Alkohol lasse ich nicht als mildernden Umstand gelten. Wer unter dem Einfluss solcher Dinge nicht (mehr) zurechnungsfähig ist, darf sie nicht konsumieren. Also begeht er die Straftat schon bei der Einnahme und nicht erst bei der Tat, zu deren Zeitpunkt dann die Wirkung die Person unzurechnungsfähig werden ließe. Und geistig gestörte, die zu solchen Taten neigen, sollten, wie shcon geschrieben, nicht ohne Aufsicht unterwegs sein dürfen.
17Photon28. April 2017
@5 : Ich denke, im vorliegenden Fall können wir davon ausgehen, dass die Dame entweder ein unglaublich dickes Ding am Wirsing hat oder massiv unter Drogen stand. In beiden Fällen erwarte ich aber, dass der Staat seine Bürger vor ihr beschützt und sie dauerhaft weg sperrt. Wohin, also ob Klapper oder Knast, mag jemand entscheiden, der die Schuldfähigkeit beurteilen kann. Mir wäre nur wichtig, dass sie nicht nächste Woche wieder allein auf eine U-Bahn wartet.
16mceyran28. April 2017
@14 Genau um das, was @15 sagt, ging es mir. Noch schlimmer: Ein Kind kannst Du über eine Strafe eventuell dazu konditionieren, eine Sache nicht mehr zu tun. Einem seelisch wirklich richtig kranken Menschen ist aber eventuell nicht mal der Zusammenhang zwischen seiner Tat (falls er sich überhaupt daran erinnern kann) und der Strafe bewusst. Deshalb kommen die ja auch in die Psychiatrie statt ins Gefängnis.
15thrasea28. April 2017
@14 Aber genau diese deine Definition (Verständnis eines 6-jährigen Kindes) ist doch auch die Grundlage der Schuldunfähigkeit bei Erwachsenen. Nach § 20 StGB ist ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
14klicker6028. April 2017
@12 , ich würde mal sagen, dass es ja da wohl auf das alter der kinder ankommt. du kannst kein 6 jähriges kind vom verständnis her mit einem 16 oder 17 jährigen gleich stellen. klar auch kleine kinder stellen was an, aber im außmaß ist das ja nicht annähernd das was hier zb vorgefallen ist. und theoretisch sollte da dann auch zb das jugendamt reagieren und versuchen zu helfen, was sie, wie wir alle wissen, auch oft genug schon nicht getan haben
132fastHunter28. April 2017
@12 : Tja, zu Zeiten des wütenden Mobs und der verbalen Selbstjustiz sind eben in unserer Gesellschaft nicht mehr alle Menschen gleich. Schön zu sehen ja auch an den ganzen Populisten rechts außen. Alle straffälligen Asylbewerber abschieben, ist deren Maxime. Wenn sie dann aber selbst mit dem Gesetz in Konflikte gerade, fliehen sie und beantragen im Ausland Asyl. Es wäre sau komisch, wenn es nicht so traurig wäre, denn diese Deppen bekommen weiterhin Aufmerksamkeit ihrer Anhänger.
12mceyran28. April 2017
@11 Eigentlich gehören alle geschützt, denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Nach Deiner Darstellung müsste man auch ein Kind einsperren, das unwissend über die Konsequenzen jemanden mit der Waffe seiner Eltern erschießt. Oder jemandem nahe am Bahnsteig ein Bein stellt.
11klicker6028. April 2017
sicher wieder von irgendwelchen gutachtern, anwälten und co gefordert wird um der armen armen frau zu helfen. die opfer solcher leute gehören geschützt und nicht die täter
10klicker6028. April 2017
auch hier wieder wird die psyche angeführt. psychisch krank hin oder her. auch wenn man dran erkrankt ist, ist das für mich kein freibrief, was sicherlich wieder ein anwalt der frau versuchen wird. sie gehört bestraft wie alle anderen auch ohne minderung oder dergleichen. und erst nach der bestrafung gehört sie weggesperrt. so hart es klingen mag, aber solche kann man nicht draussene rum laufen lassen und es mit irgendwas rechtfertigen, weil es dafür keine rechtfertigung gibt die im nachhinein
92fastHunter27. April 2017
@8 : Wer derart psychisch krank ist, gehört nicht unbeaufsichtigt auf offene Straße, denn der bekommt seinen Alltag ohnehin nicht solo auf die Reihe.
8colaflaschi27. April 2017
@5 ... "Oder die Menschen lernen endlich wieder sich gegenseitig und vor allem das Leben zu achten und hören auf egoistische Arschlöcher zu sein?" ... Wenn du psychisch krank bist, und in deiner Birne dauernd Kirmes ist, bringt dir so eine Einstellung nicht viel, da du dein Handeln nicht kontrollieren kannst ... Der Vorschlag mit den "Bahnsteigtüren" wie von @1 find ich garnicht mal so schlecht
7anni270227. April 2017
@5 den Traum hab ich früher auch gehabt .... so im Zusammenhang mit Weltfrieden .... aber der Mensch ist und bleibt grausam, zumal der Respekt vor anderen Menschen verloren gegangen ist ...
6mceyran27. April 2017
@5 Naja, das wird eben nicht passieren, sondern es wird immer "Ausreißer" geben. Und die Bedrohung (ich wüsste jetzt nicht, wie man das sonst ausdrücken sollte), die von (ich sage jetzt mal) unzurechnungsfähigen Menschen ausgeht (die dann auch nicht mal etwas dafür können), ist ja durchaus real.
52fastHunter27. April 2017
@1 : Oder die Menschen lernen endlich wieder sich gegenseitig un dvor allem das Leben zu achten und hören auf egoistische Arschlöcher zu sein?
4anni270227. April 2017
sind wir nicht alle inzwischen psychisch erkrankt ????
3Troll27. April 2017
@2 : WSV? Wir haben Ende April. Selbst wenn deine Begründung ein Rechtfertigungsgrund sein sollte (und das ist er nicht), ist die Begründung nicht zutreffend!
2Photon27. April 2017
"Unklar war zunächst, ob die Frau möglicherweise an einer psychischen Erkrankung leidet." - aber nicht doch. So was ist doch völlig normal. Man hat beim WSV die guten Socken nicht mehr bekommen - da muss man schon mal irgendwo seine Wut raus lassen und jemanden killen. Also ich versteh' das. Der Mann sollte verklagt werden, weil er noch lebt und der Zugführer weil er gebremst hat...
1mceyran27. April 2017
Wird langsam Zeit für die Bahnsteigtüren, die in manchen Ländern gängig sind.