
Darmstadt (dpa) - Stirbt ein Mann nach nur acht Monaten Ehe, hat seine Frau nicht automatisch Anspruch auf Witwenrente. Dies gelte insbesondere, wenn am Hochzeitstag bereits eine tödliche Krankheit bekannt gewesen sei, urteilte Hessens Landessozialgericht. Eine Ehe müsse mindestens ein Jahr dauern
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