
München (dpa) - Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das endgültige Urteil des Oberlandesgericht München soll zwar erst in einigen Wochen verkündet werden. Das Gericht machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein aber wenig
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