Paris (dpa) - Nach knapp einem Monat strikter Ausgangssperren hat Frankreich seine Corona-Regeln etwas gelockert. In der ersten Phase der schrittweisen Aufhebung des Lockdowns dürfen nun auch nichtlebensnotwendige Geschäfte ihre Türen wieder öffnen. Dafür gelten allerdings strikte Auflagen. Die ...

Kommentare

(10) thrasea · 28. November 2020
@9 Genau so ist es, wie du dem Link aus @3 entnehmen kannst.
(9) Troll · 28. November 2020
... Leider geht das auch nicht aus dem Text hervor. In klassischen Familien stelle imir das gerade witzig vor. Ehemann schreibt "Ich bestätigte, daß meine Frau Freitags um 9 Uhr die Einkläufe erledigt." Wenn jemand allein lebt, soll er sich das selbst bescheinigen? Sinnvoller wäre, wenn man einfach eine schriftliche Erklärung mit sich führt in der Art "Ich versichere, daß mein Verlasen am DATUM um UHRZEIT zu dem Zwecke Dient, einkäufe infolgenden Geschäften zu erledigen: ..."
(8) Troll · 28. November 2020
@6 Das frage ich mich auch. Zur Arbeit könnte der Arbeitgeber was erstellen, frage mich nur, wie das bei Selbständigen ist. Zum Einkaufen kommt mir das aber auch komisch vor. Man kann auf dem Heimweg vielleicht den Kassenzettel vorlegen oder eine separate Bestätigung, daß man einkaufen war, aber auf dem weg dort hin vielleicht einen leeren Einkaufskorb oder ein paar leere Pfandflaschen vorweisen. Keine Ahnung, wer einem bescheinigt, daß der Grund des Verlassen des Hauses ein Einkauf sein soll...
(7) thrasea · 28. November 2020
@6 Den Wisch fürs Einkaufen und für Sport füllt jeder Mensch selbst aus, der raus möchte / muss. Für die Arbeit gibt es eine Bescheinigung vom Arbeitgeber.
(6) der_schwule · 28. November 2020
@2 @3 Wohnung darf nur verlassen werden wenn man zur Arbeit geht oder zum Einkaufen. Und auch nur dann wenn man eine Bescheinigung vorlegen kann. Wer stellt bitte die Bescheinigung für das Einkaufen aus? Der Kühlschrank? Die Vorratskammer?
(5) zahlenfee · 28. November 2020
Ich stelle mir das einmal in DE vor. Da ginge ein Aufschrei durch die Bevölkerung... Sinnvoll ist es auf jeden Fall!
(4) Calinostro · 28. November 2020
Sind trotzdem immer noch sehr harte Beschränkungen...
(3) thrasea · 28. November 2020
@2 Im Text steht, dass jeder eine ausgefüllte Bescheinigung dabei haben muss, sobald er sich außerhalb seiner Wohnung aufhält. In der Bescheinigung muss der Beginn des "Ausgangs" eingetragen werden. <link>
(2) Volker40 · 28. November 2020
Ich frage mich nur wie man die Zeiten beim Sport und Spazierengehen überwacht. Stechuhr an der Wohnungstür?
(1) ChrisuAlex · 28. November 2020
Damit können die Leute wenigstens shoppen gehen,damit haben Sie etwas normalität
 
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