Berlin, 02.04.2024 (PresseBox) - Unternehmen profitieren, wenn sich Arbeitnehmende weiterbilden. Ganz gleich, ob Betriebe oder Beschäftigte dafür zahlen: Die Kosten können immer steuermindernd geltend gemacht werden. „Vorausgesetzt, es gibt ein betriebliches Interesse an der Fortbildung“, stellt ...