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1 plädiere für sofortige Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin II) mit der Begründung, dass Angeln ohne Angelschein (z.B. in De) mit Strafe belegt wird, während lt. der EU-Verordnung beim Grenzübertritt nicht einmal das Einreiserecht geprüft wird, und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode