Berlin (dts) - Die Union will die Blutentnahme bei Alkoholsündern erleichtern. Der so genannte Richter-Vorbehalt soll wegfallen. Darauf haben sich nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" führende Innenpolitiker von Bund und Ländern bei einem internen Treffen am Donnerstag geeinigt. ...

Kommentare

(12) k293295 · 27. Oktober 2013
@11: Solltest du eigentlich die Polizei fragen. Die Polizei isses nämlich, die nie fragt: "Sind sie mit einer Urinprobe einverstanden?" Bei der MPU (Idiotentest) wird auch per Urinprobe die Alk-Abstinenz belegt <link>
(11) Chris1986 · 27. Oktober 2013
@6 Welchen Grund hat es dann, dass derzeit immer der Blutalkoholwert festgestellt wird wenn es über den Urin problemlos funktioniert und vor Gericht standhält?
(10) k293295 · 27. Oktober 2013
@8: Gerade wer nichts zu verbergen hat, wird mit einer Blutentnahme völlig unnötig verletzt. Da kannste auch gleich Massenblutentnahmen anordnen ode @Redigels Idee umsetzen. Klar wird Alkohol abgebaut, aber genau das fängt die Urinprobe auf, und die ist ein Eingriff in den Körper.
(9) Redigel · 27. Oktober 2013
@8: Weil ein Einstich - und sei er noch so klein - als Körperverletzung gilt und jeder erst einmal das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit besitzt.
(8) Troll · 27. Oktober 2013
sonst darf die Polizei bei "Gefahr in Verzug" doch auch ohne Richterliche Entscheidung z.B. eine Durchsuchung durchführen oder jemanden vorläufig festnehmen usw. Warum sollte es nicht auch für die Blutentnahme gelten? Der Körper baut den Alkohol ab. Wenn vorher kein Richter greifbar ist, muß man die Beweise doch trotzdem sichern können. Wer nichts zu verbergen hat, sollte sich daran auch nicht stören. Ich sehe da jedenfalls keine Rechte untergraben. Es dient ja zum Schutz aller anderen.
(7) bleifrau · 27. Oktober 2013
Redigel (@4) hat sich mit seinen kreativen und tief durchdachten Vorschlägen für das noch zu schaffende Amt des Hirn-Mininsters einzigartig qualifiziert!!!! Wir sollten sofort eine Petition für dieses Ministeramt einreichen! Schade, dass George Orwell das alles nicht erleben kann!
(6) k293295 · 27. Oktober 2013
@2: Aus häufigem Kontakt mit Rechtsmedizinern weiß ich: Blutentnehmen zwecks Feststellung des Blutalkohols sind absolutüberflüssig. Urinprobe reicht und ist gerichtsfest. Warum also soll die Polizei das Recht auf Körperverletzung ohne richterliche Genehmigung kriegen? @1: Knabbern? Die beißen schon recht heftig, find ich.
(5) Folkman · 27. Oktober 2013
Dem wird Seehofer nur zustimmen, wenn es Ausnahmen gibt, z.B. für's Oktoberfest...
(4) Redigel · 27. Oktober 2013
Die Union sollte allen Bürgern und Einreisenden RFID-Chips einpflanzen, die automatisch den Blutalkohol und andere Substanzen auslesen lassen. Bei Zuwiderhandlung müsste die Polizei in der Lage sein, die Zielperson direkt ins Hirn zu Tasern. Dafür sollten kleinere Akkus im RFID-Chip durchaus reichen. Gleichzeitig könnte man eine Entladefunktion einbauen, die alle Bürger dazu nötigt bestimmte Bettzeiten einzuhalten. Diese Dockingstationen laden den überlebenswichtigen Chip nur von 22-6 Uhr auf.
(3) Holzauge · 27. Oktober 2013
Vielleicht sollte die Union einfach dafür sorgen, dass immer ein Richter erreichbar ist!?
(2) Chris1986 · 27. Oktober 2013
@1 Was ist falsch an der Lösung für das hier aufgeführte Problem? Die Polizei darf doch auch ohne Verdacht kontrollieren (allg. Verkehrskontrolle) also warum soll sie nicht das Recht bekommen bei einem positiven Alkoholtest über die Atemluft ohne richterliche Anordnung die Blutentnahme durch einen Amtsarzt auf der Wache durchführen zu lassen? Es geht ja schließlich darum Beweise zu sichern bei einem dringenden Tatverdacht.
(1) k408300 · 27. Oktober 2013
jetzt knabbert die Politik an den Rechten des Bürgers
 
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