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2: Aus häufigem Kontakt mit Rechtsmedizinern weiß ich: Blutentnehmen zwecks Feststellung des Blutalkohols sind absolutüberflüssig. Urinprobe reicht und ist gerichtsfest. Warum also soll die Polizei das Recht auf Körperverletzung ohne richterliche Genehmigung kriegen? @
1: Knabbern? Die beißen schon recht heftig, find ich.