München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft München soll laut dem «Focus» die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht für strafmildernd halten - geschweige denn für strafbefreiend. Das berichtet das Magazin unter Berufung auf die Anklageschrift. Demnach geht die Anklagebehörde davon aus, dass Hoeneß die ...

Kommentare

(13) k50369 · 28. Februar 2014
Ok, dann äußere ich mich mal doch zum Prozess ^^ Soweit bekannt ist hat H. die magische Grenze von mehr als einer Million hinterzogener Steuern überschritten. Laut Rechtssprechung schließt das eine Bewährungsstrafe aus. Fraglich war der Status der strafbefreienden Selbstanzeige. Im Vorfeld gabs News, die eine weiche Behandlung angedeutet haben. Deswegen finde ich es gut, wenn zumindest der Staatsanwalt sagt "Nach Prüfung klagen wir an." Jetzt entscheidet der Richter.
(12) tastenkoenig · 28. Februar 2014
Ich finde ihn auch nicht übermäßig sympathisch, aber ich wünsche ihm einen fairen Prozess, wenn es dazu kommen sollte und soweit das überhaupt noch möglich ist. Nicht seinetwegen, sondern aus Prinzip. Wenn sich aus der ganzen Angelegenheit ein anderer Umgang mit Steuersündern und Selbstanzeigen ergeben sollte, umso besser.
(11) k50369 · 28. Februar 2014
@10 Wenn man bedenkt, wie sehr der Uli H. polarisiert hat, ist das doch nun wirklich kein Wunder. Sicher wurden Fehler in Sachen geheimhaltung gemacht. Aber nicht von mir, gewisse Sachen sind bekannt, also warum darf ich mir da jetzt keine Meinung bilden? Du hast also als Anhänger keine eigene Meinung und Hoffnung auf den Prozessausgang des Uli H.?
(10) Perlini · 28. Februar 2014
@6 Warum sollte ich mich freuen? Ich bin zwar Bayernanhänger aber dieser extrem emotionale Umgang (ganz schrecklich die JHV) mit diesem Thema ist mir sehr suspekt. Wenn er einwandern muss, ist das für ihn und den Verein blöd (und umgekehrt Glück). Aber mich berührt das nicht.
(9) k50369 · 28. Februar 2014
@7 Zum Fußball äußere ich mich ja gar nicht. Was sämtliche Verfahrensfragen angeht halte ich mich ebenso zurück, da ich die Faktenlage nicht kenne. Wir können nur davon ausgehen, dass da was dran ist, wenn der Staatsanwalt sagt "Strafbefreiung ist nicht." Bleibt abzuwarten, wie der Richter das alles wertet. Das ich Hoeneß für einen Unsympath halte ist irrelevant, kann ich aber ja ruhig erwähnen.
(8) keinzurueck · 28. Februar 2014
Die wahren Verbrecher sind die Verschwender von Steuergeldern die damit umgehen als wenn es kein morgen geben würde. Solange die grob fahrlässige Verschwendung von jährlich 65 Mrd. Euro strafrechtlich irrelevant ist, werden den Steuerhinterziehern die Argumente nicht ausgehen. Hinzu kommt die soziale Schieflage bei der Einnahme von Steuern, hier tragen hauptsächlich Arbeiter und Angestellte (Lohnsteuer) sowie die Verbraucher (Mehrwertsteuer) den größten Anteil der automatisch steigenden Steuern.
(7) tastenkoenig · 28. Februar 2014
@3: Jetzt lass mal den Fußball aus dem Spiel. Auch wenn hier der Staatsanwalt und nicht der Richter zitiert wird, wie Du richtig anmerkst, so bleibt doch die Frage, ob es rechtlich vorgesehen ist, dass die Motivation der Selbstanzeige eine Rolle spielt. Bisher war mir jedenfalls nur bekannt, dass die Selbstanzeige nicht zum Tragen kommt, wenn sie falsch oder unvollständig ist oder zu spät kommt, d.h. die Ermittlungen schon begonnen hatten. Nebenbei: Sympathie ist kein relevantes Kriterium.
(6) k50369 · 28. Februar 2014
@4 Wenn ein derart unsympathischer Gewohnheitsverbrecher (der hat das ja über zig Jahre gemacht) einwandert, ja, das freut mich :) Gegenfrage: Freust du dich, wenn er Bewährung bekommt?
(5) Layka · 28. Februar 2014
ab in de knascht sofort
(4) Perlini · 28. Februar 2014
@3 Worüber du dich so freust.
(3) k50369 · 28. Februar 2014
Du scheinst da was zu verwechseln, hier spricht nur der Staatsanwalt über die Anklage. Diese scheint nach der Einschätzung eines Fachmanns mit einer Kenntnis der Sachlage wie kein Zweite wohl nun hart (aber gerecht) auszufallen. Das mag den Heuchlern beim FCB vielleicht nicht gefallen, aber der Rest der Republik wird sich freuen, wenn ein Promi-Verbrecher in den Bau wandert.
(2) Lady_Clarissa · 28. Februar 2014
Ich konnte in div. Dokumenten nichts darüber finden das da auch noch eine Gewissensprüfung statt findet. Solange wie ich mich selbst anzeige bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat gilt es als strafbefreiend. Wer etwas anderes darüber hat, bitte hier posten. Das ist meiner Ansicht nach eine Willkürentscheidung des Richters. Ich finde Steuerhinterziehung nicht okay, ich bin da vollkommen ehrlich mit meinen Steuern, aber so eine Entscheidung ist mir sehr suspekt.
(1) k50369 · 28. Februar 2014
Sehr gut :3
 
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