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3: Jetzt lass mal den Fußball aus dem Spiel. Auch wenn hier der Staatsanwalt und nicht der Richter zitiert wird, wie Du richtig anmerkst, so bleibt doch die Frage, ob es rechtlich vorgesehen ist, dass die Motivation der Selbstanzeige eine Rolle spielt. Bisher war mir jedenfalls nur bekannt, dass die Selbstanzeige nicht zum Tragen kommt, wenn sie falsch oder unvollständig ist oder zu spät kommt, d.h. die Ermittlungen schon begonnen hatten. Nebenbei: Sympathie ist kein relevantes Kriterium.