(lifepr) Düsseldorf, 01.10.2014 - Die spanischen Rechtsvorschriften untersagen den Luftfahrtunternehmen, fakultative Zusatzkosten für die Aufgabe des Gepäcks der Fluggäste zu erheben. Eine Kundin reichte darum eine Beschwerde ein. Das mit der Rechtssache befasste spanische Verwaltungsgericht legte ...