Düsseldorf, 26.07.2017 (lifePR) - Über einen Tag zu spät am Zielort? Das ist ärgerlich! Sind die Verspätungen so erheblich, muss die Fluggesellschaft den Passagieren in der Regel Ausgleichszahlungen leisten. Es gibt aber Ausnahmen: Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, entfällt der Anspruch auf ...