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: Es gilt die Freigrenze von 430 Euro pro Person, nicht die Barmittelanmeldegrenze, denn Diamanten werden beim Zoll als "Waren" behandelt. Für Rohdiamanten kommt zusätzlich die Kimberley‑Zertifikatspflicht hinzu. - Barmittel sind: Gültige/ umtauschbare Banknoten/Münzen, Reiseschecks, Schecks, Guthabenkarten, Goldmünzen (≥90% Gold), ungemünztes Gold (≥99,5%).