Luxemburg (dpa) - Fluggesellschaften können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zahlen. Wenn es wegen tarifrechtlich unerlaubter Arbeitsniederlegungen zu Flugausfällen oder Verspätungen komme, seien Airlines nicht ...