
Düsseldorf, 22.10.2025 (lifePR) - Verpasst ein Fluggast nach Vollsperrung einer Straße seinen Flug, ohne ein angemessenes Sicherheitspolster eingerechnet zu haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus einer Reiserücktrittsversicherung. Laut ARAG Experten führte das Oberlandesgericht Frankfurt am
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