@1 Dazu müsste es aber einen legalen Weg geben, Asyl zu beantragen. Das ist aktuell nicht der Fall. Reguläre Grenzübergänge zwischen Belarus und Polen sind geschlossen. In Botschaften kann Asyl grundsätzlich nicht beantragt werden.
Dann sollte die EU darauf reagieren und illegale Einreise konsequent bestrafen und es nicht straffrei stellen, wenn jemand nach der illegalen Einreise oder erst nach dem Aufgreifen einen Asylantrag stellt. Es ist nämlich ein Unterschied, ob jemand gleich am Grenzübergang oder bei der Ankunft am Flughafen einen Asylantrag stellt oder erst, wenn er sich schon illegal im Land oder gar in einem weiteren EU-Staat aufhält.