Berlin (dpa) - Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 2500 Bescheide registriert, mit denen sogenannte Flüchtlingsbürgen zur Kasse gebeten werden sollen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervorgeht, belaufen sich die Forderungen ...

Kommentare

(8) sachsen · 21. November 2018
Man sollte es sich genau überlegen, ob man bürgt. Bei Verwandten sollte man es tun. Oder?
(7) bs-alf · 21. November 2018
Helfen ist in Ordnung, aber für fremde Menschen bürgen, geht gar nicht ! (zumal es über einen größeren Zeitraum ging)
(6) quila · 21. November 2018
ich verstehe trozdem nicht wieso sich bürgen auf sowas einlassen wenn schon der begriff bürge aussagt das er im ernstfall für den flüchtling bürgen mus.und nur unklare rechtssprechung ist doch noch kein freibrief.wenn herr x für jemanden bürgt kann er danach auch nicht sagen er hätte nicht gewust das das so ist.ich hatte das zu dem zeitpunkt auch auf dem schirm aber es war mir einfach zu unsicher und hab es dann lieber gelassen.war ne richtige entscheitung
(5) anddie · 21. November 2018
@4: Das ist genau das Problem. Zitat: "Das Problem: Diese Rechtslage war zuvor umstritten. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen gingen zunächst davon aus, dass die Verpflichtung mit der Asyl-Anerkennung endet und vertraten das auch öffentlich. Der Bund und andere Länder gingen dagegen von einer dauerhaften Verpflichtung aus." siehe: <link>
(4) flowII · 21. November 2018
Eine Bürgschaft ist doch was anderes als eine kostenuebernahmeberpflichtung oder verstehe ich da was falsch?
(3) Hannah · 21. November 2018
@2: Schlimmer noch. Als die Menschen die Bürgschaften übernommen hatten (wofür die Bundesländer geworben hatten(!)), gab es noch kein Gesetz, dass die Bürgschaft nicht mit Anerkennung des Asylstatus endet. Dieses Gesetz wurde erst später erlassen. Also in dieser Reihenfolge: Bundeland macht Werbung ... Menschen erklären sich zur Hilfe bereit ... Gesetz wird erlassen, dass die Bürgen viel länger/mehr zahlen müssen, als sie damals annehmen mussten. Die Bürgen könnten es also gar nicht wissen.
(2) anddie · 21. November 2018
Damit hast du zwar recht, aber es gibt hier 2 Probleme. 1. wurde die Zahlungsfähigkeit der Bürgen durch die Ämter nicht geprüft und 2. wurden die Bürgen nicht korrekt über die Folgen aufgeklärt. Viele sind nämlich davon ausgegangen, dass ihre Haftung mit der offiziellen Anerkennung ihrer Schützlinge beendet sei. Und wenn man sich an die Meldungen in den Zeitungen erinnert, kann man Punkt 2 sogar sehr gut glauben. Gibt deswegen auch schon Urteile, dass die Bürgen doch nicht zahlen müssen.
(1) quila · 21. November 2018
ja wer für andere bürgt mus dann wohl auch seine verpflichtungen aus dieser bürgschaft nachkommen.
 
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