Brüssel (dts) - Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien ein. Das teilte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos am Dienstag mit. Hintergrund ist die Weigerung der drei Länder, sich an der Umverteilung von Flüchtlingen zu beteiligen. Im […] mehr

Kommentare

7quila13. Juni 2017
den vertrag gibt es und es wird dagegen verstoßen.aber die drei werden sich zu nichts zwingen lassen.
6Shoppingqueen13. Juni 2017
@4 Das war ja nicht die Frage. Aber die EU kann doch kein Verfahren einleiten, wenn es den Vertrag dazu nicht gibt gegen den man verstossen hat.
5quila13. Juni 2017
die Mitglieder zwingen kann Flüchtlinge aufzunehmen ,ist das eine.und was wenn sie die Flüchtlinge aufgenommen haben .was wird dann mit den Flüchtlingen die gezwungenermaßen aufgenommen werden mussten.
4Kwr13. Juni 2017
@3 : Das weiss ich nicht. Aber warum soll Deutschland alles alleine machen?
3Shoppingqueen13. Juni 2017
@2 Ja, es gibt Rechte und Pflichten. Aber gibt es auch einen Vertrag der besagt, dass die EU den Mitgliedern zwingen kann Flüchtlinge aufzunehmen?
2Kwr13. Juni 2017
@1 : Das kann schon sein, aber diesmal handelt die EU-Kommission richtig. Die EU-Mitgliedschaft beinhaltet eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
1quila13. Juni 2017
ob sich die flüchtlinge dann in diesen ländern wohlfühlen.ich hätte da zweifel.