Darüber, welchen Ausgang unbedachte, negative Kommentare auf Bewertungsportalen haben können, berichtete onlinemarktplatz.de im sogenannten „Fliegengitterfall“. Jetzt ist klar: Der Käufer des Fliegengitters, der einen Amazon-Händler negativ bewertete, muss [erst einmal] keinen Schadensersatz an den ...