Darüber, welchen Ausgang unbedachte, negative Kommentare auf Bewertungsportalen haben können, berichtete onlinemarktplatz.de im sogenannten „Fliegengitterfall“. Jetzt ist klar: Der Käufer des Fliegengitters, der einen Amazon-Händler negativ bewertete, muss [erst einmal] keinen Schadensersatz an den ...

Kommentare

(3) FichtenMoped · 01. August 2014
@2: Nicht zu vergessen, dass es sich nicht nur um irgend ein Bewertungsportal handelt, sondern um eine Bewertung bei Amazon.
(2) k43091 · 01. August 2014
Jepp ... übel wenn der Händler durchkommen würde - das würde ja ein Ende aller Bewertungsportale bedeuten, denn negative Bewertungen würde sich ja keiner mehr trauen.
(1) k455726 · 01. August 2014
Das wäre sehr sehr übel wenn das durchgehen würde...
 
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