(lifepr) München, 17.10.2014 - Wie die Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, liegt nun das erste Urteil gegen die FlexLife Capital AG vor, in dem dem geschädigten Verkäufer Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der verkauften Lebensversicherung zugesprochen wird. Hintergrund der Entscheidung ist, ...