Düsseldorf, 23.04.2018 (lifePR) - Bei Firmenfeiern schaut das Finanzamt ganz genau hin. Und meist wird ein Großteil der Kosten nicht als betrieblicher Aufwand gewertet, kann also nicht steuerlich geltend gemacht werden. Doch es geht auch anders. In einem konkreten Fall handelte es sich sogar um eine ...

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