
Düsseldorf, 22.10.2025 (lifePR) - Wer am Steuer die Stärke seiner E-Zigarette über das Touchdisplay ändert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, wonach auch eine E-Zigarette als elektronisches Gerät mit
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