Eichstätt (dpa) - Die katholische Kirche wird von einem neuen Finanzskandal erschüttert. Aus dem Vermögen der Diözese Eichstätt seien rund 60 Millionen Dollar (48,2 Millionen Euro) in ungesicherte Darlehen in die USA geflossen, sagte Diözese-Sprecher Martin Swientek am Montag der Deutschen Presse- […] mehr

Kommentare

3AS107. Februar 2018
@2 Ich kenne das StGB. Für §266 muss Vorsatz nachgewiesen werden, Blödheit und Unfähigkeit sind strafrechtlich nicht relevant. Das dürfte schwierig werden. Zudem wird hier wohl gegen Angestellte emittelt, also gibt es schon wieder ein Problem mit dem Fremdvermögen - um das handelt es sich dann nämlich nicht.
2thrasea06. Februar 2018
@1 Dann lies mal § 266 StGB (Untreue): "Wer die ihm [...] eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen mißbraucht oder die ihm [...] obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Bestechung und Bestechlichkeit spricht für sich. Ich denke, da werden noch mehr Details ans Licht kommen.
1AS106. Februar 2018
Ich kann da keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand erkennen. Es kann höchstens zu einem Verstoß gegen interne Richtlinien in Bezug auf mündelsichere Geldanlage gekommen sein, was dann eine Abmahnung oder in schweren Fällen auch die Entlassung des Betroffenen nach sich zieht. Solange keine persönliche Bereicherung vorliegt, ist diese Ermittlung Verschwendung von Steuergeldern.