Bonn/Berlin (dts) - Das Bundesfinanzministerium verweigert die Auskunft über die Höhe und die Modalitäten des Gehalts des bisherigen BaFin-Chefs Felix Hufeld, der seinen Rücktritt erklärt hat. Das geht aus einer kleinen Anfrage des Linken-Abgeordneten Fabio de Masi hervor, über die das Magazin ...

Kommentare

(7) AS1 · 12. Februar 2021
@6 Grundsätzlich gilt im TvÖD ja die Gruppierung, die weitestgehend mit der Beamtenbesoldung abgestimmt ist. Aber während es für die sogenannten politischen Beamten ja die B-Besoldung gibt, ist beim TvÖD bei E15Ü Schluss. Die leitenden Angestellten - die man mit den politischen Beamten vergleichen kann, zumindest ansatzweise - handeln ihre Verträge frei aus, die sind meist auch zeitlich begrenzt. Siehe zum Beispiel - der Klassiker - die Geschäftsführer von Stadtwerken.
(6) cerbarus · 12. Februar 2021
@5: Auch wenn Deine Formulierung "Schon die Ausgangsbehauptung ist falsch" nicht sonderlich nett formuliert ist, trotzdem Danke für die Korrektur, wieder was dazu gelernt. Ich dachte tatsächlich ein Tarif im Öffentlichen Dienst sei bindend. Sei es nun bei einem Angestellten durch Gehalt oder einem Beamten durch Besoldung.
(5) AS1 · 11. Februar 2021
@4 Schon die Ausgangsbehauptung ist falsch: "Jede öffentliche Stelle hat eine Besoldungsgruppe." Erstens sind nicht alle leitenden Positionen durch Beamte besetzt (denn nur die haben eine Besoldungsgruppe) und zweitens werden die Verträge für leitende Angestellte im öffentlichen Dienst frei verhandelt und unterliegen nicht den Begrenzungen des TvÖD. Und von Mauscheleien war hier nicht die Rede. Es war die Rede von billigen Versuchen der Linkspartei, mal wieder Sozialneid zu schüren.
(4) cerbarus · 11. Februar 2021
@2: Jede öffentliche Stelle hat eine Besoldungsgruppe,man kann nachvollziehen, wer was verdient (selbst bei Bundeskanzler/in).Wenn die Bafin eine öffentliche Behörde ist, dann ist es nur fair gegenüber anderen im öffentlichen Dienst, wenn das da ebenso möglich ist. Wenn es Mauscheleien gegeben hat, dann gehört das öffentlich gemacht. Warum will denn der Herr Scholz "die Vorstandsgehälter der BaFin zukünftig öffentlich machen" und jetzt nicht? Haben Vorstände dann keine Interesse an Privatsphäre?
(3) BOOTBOSS · 11. Februar 2021
WEr zahlt die Gehälter? Wenn es der Steuerzahler ist, muss er auch wissen, was er zahlt. Oder gibt es irgendwo einen Arbeitgeber, der nicht erfahren darf, wieviel Gehalt er seinen Angestellten bezahlt?
(2) AS1 · 11. Februar 2021
Hier ist abzuwägen zwischen einem scheinbaren öffentlichen Interesse an der Vergütung der bisherigen Leitung der BaFin und dem Interesse der Betroffenen an der eigenen Privatsphäre. Ich kann ein überwiegendes öffentliches Interesse nicht erkennen.
(1) KonsulW · 11. Februar 2021
Der wird mehr als genug Kohle bekommen. Sonst könnte man das ja öffentlich machen.
 
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