(lifepr) Düsseldorf, 05.08.2015 - Der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus illegales Filesharing begangen wird, muss im Rahmen der vom Bundesgerichtshof geforderten Nachforschungspflicht umfangreiche Nachforschungen zu den potentiellen Anschlussnutzern und ihrem Nutzungsverhalten ...