Recklinghausen (dpa) - Ein junger Polizist sollte ein Haus in Nordrhein-Westfalen auf mögliche Einbrecher durchsuchen, steckte dabei ein billiges Einwegfeuerzeug ein - dafür könnte er jetzt seinen Job verlieren. Das Amtsgericht Recklinghausen hat den 24-Jährigen am Montag wegen «Diebstahls mit ...

Kommentare

(18) k293295 · 23. Mai 2022
@17: Genau diese Sichtweise des Gerichts ist mir völlig unbegreiflich. Da ist dann doch Berufung berechtigt. Beim Taschenmesser kommts auf die Klingenlänge an - ab 8,5 cm ist man "bewaffnet", ja, auch im Rucksack.
(17) FichtenMoped · 23. Mai 2022
@15: In der Nachricht steht: «Bei Kleingegenständen, die man in die Tasche stecken kann, gelte der Diebstahl vom Moment der Tat an als vollendet, erklärte das Gericht.», also auch wenn es zurückgelegt wurde. Und ja, es ist eine Mücke, gilt für jeden anderen Bürger aber auch. Wenn jemand ein Taschenmesser dabei hat, z.B. im Rucksack, gild das auch als bewaffnet Diebstahl, Raub, what ever. So scheint es nunmal definiert zu sein.
(16) Triple-A · 23. Mai 2022
Hier fehlen Infos: wer hat denn die Tat zur Anzeige gebracht - der Hausherr? War denn die Hausdurchsuchung erfolgreich im Sinne einer Straftat - dann kann man sich eine Anzeige aus Rache vorstellen...usw. Selbst ein 24jähriger (ist er Raucher?) wird wohl auf ein 99-Cent-Feuerzeug gut verzichten können - anders wäre es, wenn es aus Gold/Silber oder von einer Nobelmarke wäre. Armer Kerl. Aber Videobeweis ist halt Videobeweis.
(15) k293295 · 23. Mai 2022
@13: Er sagt, er hat das Feuerzeug NICHT mitgenommen. Ich vermute mal, er hat das Feuerzeug im Sichtbereich der Kamera eingesteckt, aber außerhalb dieses Sichtbereichs wieder abgelegt. Dadurch kann er seine Aussage nicht beweisen. Ist aber halt nur meine Vermutung. Justiz aus der Ferne, nur aufgrund spärlicher (Presse-)Informationen zu beurteilen, ist schwierig.
(13) all4you · 23. Mai 2022
@10 So ist nunmal der Tatbestand. er war bewaffnet und hat etwas mitgenommen. (Diebstahl) Wenn er seinen Kollegen über die Mitnahme informiert hätte, wäre es kein Diebstahl gewesen.
(10) k293295 · 23. Mai 2022
@9: Natürlich war er bewaffnet. Hätte er seine Waffe vielleicht im Auto lassen sollen? Ein Mitnehmen wäre kein Diebstahl gewesen? Seltsame Logik. Und wo bitte steht, dass der Kollege das nicht bezeugen kann, weil er nichts davon gewusst hat?
(9) all4you · 23. Mai 2022
@8 Er war bewaffnet. Sorry, das er die Waffe nicht zücken musste. Aber der Tatbestand ist nun einmal so. Er hat allem Anschein nach ein Billigfeuerzeug in seine Tasche gesteckt (einfacher Diebstahl) ! Wenn er seinen Kollegen darüber Informiert Hätte, das er das Billigfeuerzeug aus diesem Raum entfernt, dann wäre es kein Diebstahl gewesen. Hat er nach Videoaufzeichnung das Feuerzeug wieder da gelassen ? Sorry sein Kollege kann das nicht bezeugen, da er nicht`s von der Entwendung wusste.
(8) k293295 · 23. Mai 2022
Dass die Staatsanwaltschaft aus einer Mücke gern einen Elefanten macht, ist ja nicht ungewönlich, normalerweise schließt sich das Gericht dem aber nicht an. "Diebstahl mit Waffe" - hallo, gehts noch? Wenn er das Feuerzeug beim Verlassen des Gebäudes zurückgelassen hat, ist das GAR NIX.
(7) all4you · 23. Mai 2022
Weg mit Ihm ! Wie sollte man so etwas von Vollzugsbeamten akzeptieren? Wenn Polizeibeamten in meine Wohnung kommen, dann sollte ichdoch schon davon ausghen können, das Sie meinen Geldbeutel oder jedlichen Besitz nicht einfach einstecken. Er schadet damit dem Ansehen der Polizei. Ist also nicht geeignet ein Polizist zu werden/sein.
(6) Dr_Feelgood_Jr · 23. Mai 2022
@4 Sehr interessant! Ich bin gerade tatsächlich ein wenig geschüttelt.
(5) darkshroxx · 23. Mai 2022
Muss man nicht verstehen
(4) k293295 · 23. Mai 2022
@3: Als Beamter auf Lebenszeit wäre 90 Tagessätze kein Problem für ihn. Die werden erst gefeuert, wenn sie zu mehr als einem Jahr Knast verurteilt sind.
(3) Dr_Feelgood_Jr · 23. Mai 2022
"Laut «Bild»-Zeitung will der Polizist in Berufung gehen - auch, weil er noch als Beamter zur Probe arbeitet und mit der Verurteilung seine Anstellung verlieren könnte." Moment mal: Ohne Probezeit würde er seine Anstellung bei der Polizei nicht verlieren, wenn er wegen Diebstahls verurteilt wird?
(2) Marc · 23. Mai 2022
Wäre natürlich interessant zu wissen, ob er es wirklich wieder zurückgelegt hat...
(1) all4you · 23. Mai 2022
Sorry ! Nicht mehr wie Recht, wenn er seinen Job verliert. Er hätte bestimmt seinem Kollegen das sagen können. Das er darin eine Gafahr sieht, die er beseitigen will.
 
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