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15: In der Nachricht steht: «Bei Kleingegenständen, die man in die Tasche stecken kann, gelte der Diebstahl vom Moment der Tat an als vollendet, erklärte das Gericht.», also auch wenn es zurückgelegt wurde. Und ja, es ist eine Mücke, gilt für jeden anderen Bürger aber auch. Wenn jemand ein Taschenmesser dabei hat, z.B. im Rucksack, gild das auch als bewaffnet Diebstahl, Raub, what ever. So scheint es nunmal definiert zu sein.