Nürnberg/Erlangen (dpa) - Die Freude zahlreicher Erlanger und Nürnberger Studierenden über ein wegen eines Fehlers für 2,07 Euro statt 207 Euro verkauftes Semesterticket hat nur kurz gewährt. Das Ticket hätte so nicht verkauft werden dürfen, es gelte nur der genehmigte und veröffentlichte Tarif, […] mehr

Kommentare

3k41609907. April 2022
@2 Dankeschön - wieder was gelernt :-).
2Wasweissdennich07. April 2022
@1 mir kommt da Paragraph 119 BGB in den Sinn... Anfechtung wegen Irrtum
1k41609906. April 2022
"Hätte nicht verkauft werden dürfen" ist gut ... wurde es aber. Weshalb es mich doch sehr wundert, dass die Verkehrsbetriebe einseitig die Ungültigkeit erklären können.