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1: Die Katastrophe ist soweit ausgeschlossen, denn es dürfen nur Personen als Verfassungsrichter nominiert werden, die Rechtswesen studiert und bereits einige Jahre als Richter tätig gewesen sind. Berufspolitkarrierfritzen wie Westerwelle sind da also außen vor (zum Glück)! Allerdings weiß man gleich, dass ein FDP-Richter wohl auch eher im FDP Sinne urteilt, was natürlich den Hoteliers gefallen würde und allen anderen FDP-Klientels. Verfassungsurteil nach Klientellage wäre die Konsequenz. :-/