Berlin (dts) - Die FDP lehnt Ausgangssperren auch nach den Urteilen des Verfassungsgerichts zur Bundesnotbremse weiter ab. Es sei im Frühjahr zwar nicht verboten, "aber auch nicht geboten" gewesen, Ausgangssperren zu erlassen, sagte der designierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am […] mehr

Kommentare

11AS130. November 2021
@11 Das hat nichts mit Akzeptanz zu tun. Genau wie jeder Bürger muss ich mich solchen Beschlüssen beugen. Ich muss diese Rechtsauffassung aber nicht teilen.
10thrasea30. November 2021
@8 Deine Auslegung, die du nun schon ein dreiviertel Jahr vehement vertrittst, wurde nun endlich höchstrichterlich widerlegt. Das solltest du nun endlich akzeptieren. @9 Über einzelne Details konnte und kann man jederzeit streiten. Nicht alles ist logisch. Das macht aber die Maßnahme an sich nicht überflüssig oder ungültig. Zumindest in der Landesverordnung BW wurden solche "unlogischen" Dinge mit der Zeit angepasst, z. B. auch dass Paare als ein Haushalt zählen...
9k29329530. November 2021
@5 ,6 : Das einzige Unverständliche war, dass man alleine nachts mit dem Hund raus durfte, aber den eigenen Ehepartner nicht dabei haben durfte, mit dem man in derselben Wohnung lebt.
8AS130. November 2021
@6 Ich habe den kompletten Beschluss wohl schon vor Dir gelesen. Und genau den zweiten Satz in Deinem Zitat teile ich eben nicht. Ich bin nicht verpflichtet, die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts zu teilen und werde dies auch nicht tun. Das Argument einer einfacheren Kontrolle kann niemals die Erforderlichkeit einer Massnahme begründen - aber diese Diskussion haben wir ja schon mehrmals geführt. Wie schon gesagt: ein schwarzer Tag für den Rechtsstaat.
7Wasweissdennich30. November 2021
bemerkenswert das die Ausgangssperren soviel leichter von der Hand gingen als die Impfpflicht, umgekehrt wäre es meiner Meinung nach richtig
6thrasea30. November 2021
dass dies aber zur Abend- und Nachtzeit und im privaten Rückzugsbereich nur eingeschränkt durchsetzbar ist. Dass der Gesetzgeber sich dafür entschied, solche Zusammenkünfte von vornherein über vergleichsweise einfach zu kontrollierende Ausgangsbeschränkungen zu reduzieren, war angesichts der bestehenden Erkenntnislage verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. [...] genügte auch dem Verhältnismäßigkeitsgebot im engeren Sinne" <link>
5thrasea30. November 2021
@2 "Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen [...] und die sonstigen Schutzmaßnahmen unterstützen und insbesondere die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen in geschlossenen Räumen sichern. Dies beruhte auf der hinreichend tragfähigen Annahme, dass der Virusübertragung und Ansteckung in Innenräumen zwar durch Schutzmaßnahmen wie dem Abstandhalten, dem Tragen von Masken, Lüften und allgemeiner Hygieneregeln entgegengewirkt werden kann,
4k29329530. November 2021
Natürlich waren die Ausgangssperren geboten, weil nur so die Kontaktbeschränkungen überhaupt durchgesetzt werden konnten. Dass Polizei und/oder Ordnungsamt reihenweise Wohnungen kontrollieren, ist doch schliehctweg unvorstellbar. Aber typisch FDP: Es soll nichts lebensrettendes durchgesetzt werden, lieber lässt man die Leute reihenweise verrecken, nachdem sie den Klinik-Aktionären das Geld in die Kassen gespült haben.
3commerz30. November 2021
Straßenkarneval und kuscheln in ausverkauften Stadion können weiter von den Landesregierungen reguliert, bzw. erlaubt werden
2AS130. November 2021
@1 Das hat mit Markt wohl wenig zu tun. Ausgangssperren haben keinen Mehrwert gegenüber Kontaktbeschränkungen oder Kontaktverboten. Daher ist die Entscheidung des BVerfG in dieser Hinsicht auch nicht nachvollziehbar.
1Zorro30. November 2021
Ja klar, der Markt wird das Problem mit Corona schon regeln und wer nicht privat Versichert ist hat eh selber Schuld ....