Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Zur Begründung hieß es, dass eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes […] mehr

Kommentare

7anddie26. März 2025
Vielleicht hätte man einfach den Steuersatz in der Proportionalzone II einfach um 0,55% erhöhen sollen. Dann wäre es gar nicht so aufgefallen und es würden trotzdem nicht alle zahlen.
6roger1d26. März 2025
okay, dann eben Reichensteuer.
5World4Cats26. März 2025
Der Soli war seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge, nicht erst jetzt. Auch wenn die Richter anders entschieden haben, halte ich ihn persönlich immernoch für falsch.
4galli26. März 2025
Seit wann ist die FDP wieder im BT?
3World4Cats26. März 2025
Sind ja letztlich alle Abgeordnete im BT
2galli26. März 2025
Die sechs sind garantiert Besserverdienende .Echt FDP
1World4Cats26. März 2025
Dann sollen sie es umbenennen in "Reichensteuer". Letztlich ist es ja nichts anderes mehr.