Berlin (dts) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag fordert die FDP massive Kürzungen in der Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten. "Das Urteil ist eine klare Absage an das `Weiter so`", sagte Thomas Hacker, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, […] mehr

Kommentare

9k26442018. Juli 2018
@8 :Wenn das Verfasssungsgericht alles Super findet, bedeudet das nicht, das alle, die das bezahlen müssen, auch super finden. Dieses Verfahren hat wieder einmal gezeigt, wie gering die Wohlhabenden am Gemeinwohl interessiert sind. Kein Zweitwohnungsbesitzer wäre wegen der TV-Gebühr verhungert und es ist auch nicht sicher, daß diese Wohnungen nur vom Besitzer genutzt werden.
8tastenkoenig18. Juli 2018
Also, das ist eine Haltung, die kann man teilen oder auch nicht. Aber wie um alles in der Welt leitet er das aus dem heutigen Urteil ab? Das lautete doch im Grunde: abgesehen von Kleinigkeiten alles supi.
7k26442018. Juli 2018
Mein Vorschlag: ARD, ZDF, Arte, 3Sat und Phoenix als Vollprogramm. Die Landesanstalten produzieren ein Programm mit regionalen Informationen, das in der ARD von 18:00 - 20:00 Uhr ausgestrahlt wird. Damit wär der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllt.
6Triple-A18. Juli 2018
Das übliche BlaBla von einer Partei in der Opposition. Wieviel Jahrzehnte war die FDP mit an der Macht/Regierung? Und was ist in dieser Richtung da passiert? Richtig - nix....
5tobias198518. Juli 2018
@3 : Nur leider wird es dazu nicht kommen. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags eben gerade mit dem großen Angebot (90 Möglichkeiten) begründet. Die sind ja nicht dämlich und streichen nun alle Sender zusammen und nehmen sich damit selbst ihre Einnahmequelle für die >8 Mrd Beitrag jährlich weg.
4tobias198518. Juli 2018
@1 : Die Politik bestimmt schon immer die Medienlandschaft. Der Rundfunk war schon immer in Politikerhand. @2 : Das hat genau was jetzt mit dem Thema zu tun? @FDP-Politiker: Der war wohl besoffen bei der Urteilsverkündung. Der Gericht hat dem "Weiter so" keine Absage erteilt, sondern das Urteil war ein "Weiter so". Das Einzige was angepasst werden muss, ist die Bezahlung des Beitrags beim Besitz mehrerer Wohnungen. Hier darf nur noch einmal belastet werden.
3anddie18. Juli 2018
Sie hat zumindest dahingehend Recht, dass der Auftrag tatsächlich mal neu definiert werden sollte. Vor allem auch in Hinblick auf die Senderzahl.
2Kelle18. Juli 2018
Und die FDP sägt am Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie.
1Aalpha18. Juli 2018
Jo, ein Politiker der die Medienlandschaft bestimmen möchte. Narrenfreiheit für alle.