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13 Du willst also den Verlust von maximal 50€ mit dem Abschneiden der Vorhaut im Säuglingsalter, was vielleicht garnicht von dem Säugling gewollt ist, gleichstellen? Die wichtige Frage ist aber, was ändern diese Vergleiche daran, dass das recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit ÜBER das Recht auf freie Religionsausübung gestellt werden muss?